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  • 8s1049.22 / 14.06.2023 / B. gegen Gemeinde Wolpertswende wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Burggasse - Steigäcker' und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

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Datum: 14.06.2023

Uhrzeit: 14:00

B. gegen Gemeinde Wolpertswende wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Burggasse - Steigäcker' und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

Aktenzeichen: 8 S 1049/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller, der eine Landwirtschaft mit Jungviehaufzucht betreibt und Ferienwohnungen zu vermieten sucht, wendet sich gegen den Bebauungsplan „Burggasse - Steigäcker“ der Gemeinde Wolpertswende vom 13.12.2021. Er macht geltend, dass mit dem Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet an seinen Betrieb heranrücke, auf dessen Ausweitung er angewiesen sei. Seine landwirtschaftlichen Belange seien nicht hinreichend gewürdigt worden, zumal ihm ein Gebietserhaltungsanspruch zustehe. Es wäre eine umfassende immissionsschutzrechtliche Bestandsaufnahme erforderlich gewesen. Im Rahmen einer Weiterentwicklung müssten ihm jederzeit Betriebserweiterungen offenstehen. Da der Bebauungsplan nach der Novellierung der TA Luft beschlossen worden sei, seien die ihm zugrundeliegenden Untersuchungen nicht aktuell, sodass jedenfalls ein Abwägungsfehler vorliege. Schließlich dürften die Voraussetzungen des § 13b BauGB nicht vorgelegen haben. Auch fehle eine entsprechende Beschlussunterlage. Die Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes seien nicht beachtet worden. Unterlagen über den Satzungsbeschluss fehlten. Eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans sei nicht ersichtlich.

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