Datum: 16.12.2024

Uhrzeit: 14:00 

M. gegen Stadt Langenau wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bahnhofstraße/Lutherstraße'

Aktenzeichen: 8 S 96/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.



Streitgegenstand: Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Lutherstraße“ der Stadt Langenau vom 18.02.2022, der für eine bereits vorhandene Wohnbebauung ein allgemeines Wohngebiet vorsieht. Der Antragsteller ist Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Wohngrundstücks, die Antragstellerin Eigentümerin eines unmittelbar daran angrenzenden Wohngrundstücks. Sie machen geltend, dass das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Geschosszahl und Gebäudehöhe für einen einzelnen Grundeigentümer aus Gefälligkeit erheblich erweitert werde. Die dadurch mögliche massive Bebauung führe zu einer erdrückenden und verschattenden Wirkung auf dem Grundstück des Antragstellers. Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche habe ihnen der bisherige Baulinienplan von 1935 Vertrauensschutz vermittelt, der in der Abwägung nicht hinreichend berücksichtigt worden sei. Durch die getroffenen Festsetzungen werde der Gebietscharakter verändert. Auch verstoße die Maßfestsetzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Da mit dem Bebauungsplan lediglich eine positive Bauvoranfrage ermöglicht werden solle und er aufgrund der vorhandenen Bebauung auch nicht in absehbarer Zeit vollzogen werden könne, sei er städtebaulich nicht erforderlich. Schließlich fehle es einem näher definierten Bezugspunkt für die Gebäudehöhe.

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