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Datum: 20.08.2026

Uhrzeit: 11:00 Uhr

A. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Beförderung zum Oberstabsfeldwebel

Aktenzeichen: 4 S 62/26

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Das Verwaltungsgericht hat die Beklagte verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Beförderung zum Oberstabsfeldwebel neu zu bescheiden. Zwischen den Beteiligten ist u.a. streitig, ob sich Wartezeiten für eine Beförderung durch die Aufgaben der Bundeswehr rechtfertigen lassen.