Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Kläger, ein anerkannter Umweltverband, wendet sich gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Taubenkopf in Freiburg. Er rügt die Verletzung arten- und habitatschutzrechtlicher Bestimmungen und Defizite der Umweltverträglichkeitsprüfung.