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Datum: 13.07.2023

Uhrzeit: 11:00

L. gegen Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen Corona-Überbrückungshilfe (Novemberhilfe 2020)

Aktenzeichen: 14 S 2699/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Freizeitbad, das in der Gesellschaftsform einer GmbH betrieben wird. Hauptgesellschafterin ist eine Gemeinde. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Corona-Überbrückungshilfen im Zuge der sog. Novemberhilfe 2020. Die Beklagte lehnt die Zahlung ab, weil sich die Klägerin schon vor der coronabedingten Schließung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden habe.

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