Datum: 04.12.2024

Uhrzeit: 10:00

M. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit der CoronaVO

Aktenzeichen: 1 S 767/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Feststellung der Unwirksamkeit der Regelung der Corona-Verordnung zur Betriebsschließung von Kosmetikstudios im Mai 2020.

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