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Datum: 04.12.2024
Uhrzeit: 10:00
M. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit der CoronaVO
Aktenzeichen: 1 S 767/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Feststellung der Unwirksamkeit der Regelung der Corona-Verordnung zur Betriebsschließung von Kosmetikstudios im
Mai 2020.