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Mündliche Verhandlung zum Antrag auf Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II

Datum: 06.12.2022

Kurzbeschreibung: Beschränkung der Plätze
 In dem Verfahren (Az. 10 S 4004/21) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Termin bestimmt auf Mittwoch, den 14. Dezember 2022, 10.00 Uhr. Die Verhandlung findet im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim im Sitzungssaal III (Untergeschoss) statt. Da dort nur ein eingeschränktes Sitzplatzangebot zur Verfügung steht, hat der Vorsitzende des 10. Senats am 5. Dezember 2022 eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen.

Mündliche Verhandlung zum Antrag auf Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II

Für Pressevertreter/innen sind in dem Sitzungssaal acht Plätze reserviert. Sämtliche Sitzplätze werden nach der Reihenfolge des Erscheinens an der Pforte durch Justizbedienstete vergeben. Für die interessierte Öffentlichkeit werden an der Pforte ab 9.30 Uhr Platzkarten ausgegeben. Der Saal wird um 9.45 Uhr geöffnet.

Eine Vorab-Reservierung von Sitzplätzen für Medienvertreter oder Zuhörer ist nicht möglich.

Die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 10. Senats ist im Anhang abgedruckt. 

Anhang: 

Die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 10. Senats hat folgenden Wortlaut:

„Für die mündliche Verhandlung des 10. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Verfahren 10 S 4004/20 am 14. Dezember 2022 im Sitzungssaal III des Gerichtsgebäudes wird auf der Grundlage von § 176 Abs. 1 GVG Folgendes bestimmt:

1. Beschränkungen der Öffentlichkeit

Im Sitzungssaal III (Untergeschoss des Gerichtsgebäudes) stehen für die Öffentlichkeit Sitzplätze nur in begrenztem Umfang (maximal 36 Plätze) zur Verfügung. 

Für von den Beteiligten gestellte Sachverständige bzw. sachkundige Personen sind im Sitzungssaal III zwanzig Sitzplätze, für Medienvertreter acht zusätzliche Sitzplätze reserviert. Sollten letztere bereits (durch andere Medienvertreter) belegt sein, haben Medienvertreter bei der Zuteilung weiterer für die Öffentlichkeit vorgesehener Sitzplätze im Saal III Vorrang vor sonstigen Teilnehmern. 

Die Plätze in den Sitzungssälen sind jeweils gekennzeichnet („Sachverständige“, „Presse“ und „Zuhörer“) und dürfen in ihrer Lage nicht verändert werden.

Der Verhandlungssaal wird für die Beteiligten sowie deren mitgebrachte Sachverständige frühestens 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.

Für als Teil der Öffentlichkeit an der Verhandlung teilnehmende Personen (Besucher und Medienvertreter) erfolgt der Einlass in den Sitzungssaal erst 15 Minuten vor Sitzungsbeginn. 

In den Sitzungssälen werden die Sitzplätze nach der Reihenfolge des Erscheinens durch Justizbedienstete bzw. Wachtmeister vergeben. Zu diesem Zweck erhalten die Besucher an der Pforte nummerierte Platzkarten, die den Bediensteten bei Betreten des Sitzungssaales vorzuweisen sind. Die Platzkarten werden an der Pforte ab dreißig Minuten vor Sitzungsbeginn ausgegeben und sind bei Verlassen des Gerichtsgebäudes an der Pforte zurückzugeben. 

2. Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal sind – mit Ausnahme der Durchführung durch akkreditierte Medienvertreter vor Beginn und nach Ende der mündlichen Verhandlung – nicht gestattet; zu Bild-, Fernseh- und Tonaufnahmen dienende Gegenstände (mit Ausnahme von ausgeschalteten Mobiltelefonen) dürfen nicht mitgeführt werden.

3. Im Sitzungssaal sind während der Dauer der mündlichen Verhandlung Justizwachtmeister bzw. Polizeivollzugsbeamte anwesend.

4. Fühlt sich ein Verfahrensbeteiligter oder Zuhörer durch die in dieser Verfügung angeordneten Maßnahmen in seinen ihm nach der Verwaltungsgerichtsordnung oder dem Gerichtsverfassungsgesetz zustehenden Rechten beeinträchtigt, ist die Entscheidung des Vorsitzenden einzuholen.

Gründe

Die getroffenen Anordnungen sind zur störungsfreien Abwicklung der mündlichen Verhandlung erforderlich. 

Angesichts der im Vordergrund des Rechtsstreits stehenden technischen Fragen und des Umstands, dass die Prozessbeteiligten zur Klärung dieser Fragen die Teilnahme von mehreren Sachverständigen bzw. sachkundigen Personen an der mündlichen Verhandlung angekündigt haben, war die Reservierung einer verhältnismäßig großen Zahl von Plätzen für diesen Personenkreis erforderlich. Der Verteilung der übrigen Plätze im Sitzungssaal an Medienvertreter und Zuhörer liegt zugrunde, dass der Senat bislang keine Anhaltspunkte für ein stark überdurchschnittliches Medieninteresse an dem Verfahren hat, zugleich aber ein verhältnismäßig großes regionales Informationsinteresse zu bestehen scheint, das insbesondere auch in der Ankündigung einer Versammlung vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs am Verhandlungstag zum Ausdruck kommt.“

 

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